Die Rehabilitation nach Unfall wird in der Schweiz anders ausgestaltet und tarifiert als die Rehabilitation bei einer Krankheit. Angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung wird die Anzahl Menschen zunehmen, die in den kommenden Jahren subsidiär nach dem eidgenössischen Krankenversicherungs-gesetz (KVG) und nicht nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichert sind.